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Herzerkrankung nach Impfung oder Infektion?
Die Cardisiographie gibt Ihnen Sicherheit!

Durch die Berichterstattung verunsichert, fragen sich viele Menschen nach einer Infektion oder Impfung, ob ihr Herz in Mitleidenschaft gezogen wurde. Mit den modernen Methoden der Künstlichen Intelligenz kann diese Frage jetzt viel früher beantwortet werden als jemals zuvor. Die Cardisiographie (CSG) erkennt pathologische Muster am Herzen früher und präziser als vergleichbare Untersuchungsmethoden und hilft so Entscheidern, schnell den richtigen Therapiepfad einzuschlagen.

 

Corona kann zu Herzerkrankungen führen

Selbst vergleichsweise milde Verläufe von COVID-19 können Schäden an den Herzen der Betroffenen hinterlassen. Über 75% der Patienten einer Studie in Frankfurt zeigten bei genaueren Untersuchungen Auffälligkeiten in diesem Bereich. Besonders besorgniserregend fanden die Forscher, dass diese Erkrankungen des Herzens nicht von anderen Faktoren abhingen, wie bestehenden Vorerkrankungen oder einem besonders schweren Verlauf von COVID-19. Die meisten Patienten hatten nur von milden bis mäßigen Beschwerden durch die Erkrankung berichtet. Sie sehen es als notwendig an, dass zu langfristigen Folgen von COVID-19 weiter geforscht wird.[1]

Auch chinesische Forscher halten es für sinnvoll, bei genesenen Patienten das Herz auf mögliche Folgeerkrankungen zu untersuchen. Vor allen Dingen da es noch keine Langzeitstudien in diesem Bereich gibt.[2]

Daher scheint es in jedem Fall ratsam, auch leichte Symptome bei einer kardiologischen Untersuchung abklären zu lassen. Denn Probleme am Herzen sind oft kaum spürbar und Betroffene gehen meist viel zu spät zum Arzt.

Quellen

  1. Puntmann VO et al. Outcomes of Cardiovascular Magnetic Resonance Imaging in Patients Recently Recovered From Coronavirus Disease 2019 (COVID-19). JAMA Cardiol. 2020. DOI:10.1001/jamacardio.2020.3557
  2. Huang L et al. Cardiac involvement in recovered COVID-19 patients identified by magnetic resonance imaging. JACC: Cardiovascular Imaging 2020, DOI: 10.1016/j.jcmg.2020.05.004